Kassenwesen des KTV Kiel e. V.


1. Grundsätzlich sind bei allen Veranstaltungen, Lehrgängen und Wettkämpfen, die der Kreisturnverband Kiel e. V., vertreten durch seine Fachwarte, durchgeführt, Meldegelder zu erheben.

 

1.1. Wettkämpfe Minimum

 

1.1.1. Eintätiger Einzelwettkampf                             4,50 € pro Teilnehmer

 

1.1.2. Mehrtägiger Einzelwettkampf                      10,00 € pro Teilnehmer

 

1.1.3. Eintägiger Mannschaftswettkampf             15,00 € pro Mannschaft

 

1.1.4. Mehrtägiger Mannschaftswettkampf          22,00 € pro Mannschaft

 

1.1.5. Wettkämpfe mit Beteiligung von Teilnehmern (innen) aus anderen Bundesländern sind kostendeckend durchzuführen. (siehe auch 6.1)

 

1.1.6. Für Wettkämpfe gegen andere Turnverbände etc. im Turnkreis Kiel sind für eigene Mannschaften keine Meldegelder zu erheben.

 

1.2. Lehrgänge Minimum

 

1.2.1. Eintägiger Lehrgang 12,00 € pro Teilnehmer

 

1.2.2. Mehrtägiger Lehrgang 18,00 € pro Teilnehmer

 

1.2.3. Vorturner-, Übungsleiter- u. ä. Lehrgänge sind jeweils gem. besonderem Vorstandsbeschluss mit Meldegeld zu belegen.

 

1.2.4. Für Teilnehmer außerhalb des Kreisturnverbandes Kiel ist das doppelte Meldegeld zu erheben.

 

1.2.5. Bei Lehrgängen, Fahrten, Trainingslagern etc., bei denen eine Bezuschussung durch andere Stellen möglich ist, sind die entsprechenden Bestimmungen zu berücksichtigen.

 

2. Kampfrichterentschädigungen

 

2.1. Das Kampfrichter- und Helfergeld beträgt je Wettkampf und je nach Lizenz 10,00 € bis 20,00 €

 

2.1.1. Damit sind alle Ansprüche abgegolten.

 

3. Lehrwartentschädigungen

 

3.1. Lehrwarte aus dem Bereich des Kreisturnverbandes Kiel e. V. bis 12,50 € Einheit

 

3.2. Lehrwarte außerhalb von Kiel bis 16,00 € Einheit

 

3.3. Vorbereitungsarbeiten zum Lehrgang bis 12,50 € Lehrgang

 

3.4. Eine Einheit beträgt 45 Min.

 

3.5. Es werden pro Lehrwart und Tag nicht mehr als 5 Übungseinheiten vergütet.

 

3.6. Damit sind alle Ansprüche abgegolten.

 

3.7. Fahrkosten für Lehrwarte die von außerhalb Kiels anreisen sind vorher beim Kassenwart zu beantragen. (siehe Punkt 5)

 

4. Aufwandsentschädigungen

 

4.1. Aufwandentschädigungen für Sitzungen des Vorstandes, Turn- und Jugendausschusses betragen:

 

bis 2 Stunden 10,00 €

 

bis 6 Stunden 15,00 €

 

über 6 Stunden 20,00 €

 

4.1.1. Damit sind alle Ansprüche innerhalb Kiels abgegolten.

 

4.1.2. Alle Kosten für Sitzungen außerhalb Kiels sind grundsätzlich unter Angabe der Höhe vorher beim Kassenwart zu beantragen.

 

5. Fahrkosten

 

5.1. Fahrkostenerhebung zu Sitzungen und Tagungen außerhalb Kiels 0,20 € /km - max. 2. Klasse DB

 

5.1.1. Mitnahme weiterer Personen im PKW 0,02 € /km

 

6. Sonderveranstaltungen

 

6.1. Für Sonderveranstaltungen (Pokalwettkämpfe, Seminare, etc.) sind dem Kassenwart grundsätzlich vorher die Kalkulation der jeweiligen Veranstaltung zur Genehmigung vorzulegen. Weiterführende Vorbereitungen ohne Genehmigung des Voranschlages werden nicht bezuschusst. Abweichungen vom genehmigten Voranschlag sind nur nach Rücksprache mit dem Kassenwart zulässig.

 

7. Ausschluss

 

7.1. Aufwandentschädigungen und Fahrkosten werden nicht erstattet, wenn diese durch andere Stellen übernommen werden.

 

8. Vorschüsse

 

8.1. Vorschüsse können auf Antrag beim Kassenwart gegen Quittung empfangen werden.

  

9. Abrechnungen

 

9.1. Wettkämpfe, Lehrgänge und andere Veranstaltungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Veranstaltungsende abzurechnen.

 

9.2. Für die Abrechnungen sind ausschließlich die durch den Kassenwart ausgegebenen Vordrucke zu verwenden.

 

9.3. Zur Abrechnung sind alle Originalbelege mit einzureichen.

 

9.4. Letzter Termin für Abrechnungen ist der 20.Dezember des laufenden Kalenderjahres.

 

9.5. Nichtgenehmigte Überziehungen des jeweiligen Jahresetats führen zur automatischen Belastung des Kontos in Höhe der Überziehungssumme im Folgejahr.

 

10. Ausnahmen

 

10.1. Ausnahmen von den vorgenannten Regelungen bedürfen in jedem Fall der Zustimmung des Vorstandes und sind begründet zu beantragen.

 

11. Verrechnung

 

11.1. Alle Einnahmen und Ausgaben gehen zu Lasten der Fachkonten.

 

11.1.1 Ausgenommen sind Verwaltungskosten, die nicht unmittelbar mit der Veranstaltung, dem Lehrgang, oder einem Wettkampf in Verbindung stehen.

 

12. Abgaben

 

12.1. Gesetzlich vorgeschriebene Abgaben, Steuern, etc. hat jeder der Geld erhält selbst zu tragen und abzuführen.

 

13. Gültigkeit

 

13.1. Diese Bestimmungen treten am 01.01.2008 in Kraft.

 

13.2. Alle vorherigen Ausgaben der Kassenordnungen des Kreisturnverbandes e.V. verlieren ab diesem Datum ihre Gültigkeit.

 

 

Frank Wenzeck

 

Kassenwart Kreisturnverband Kiel e.V.